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	<title>Wirtschaftsstrafrecht &#8211; häufige Fälle des Unternehmensstrafrechts &#8211; Rechtsanwälte Heilbronn</title>
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	<description>Rechtsanwälte Heilbronn</description>
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		<title>Korruptionsstrafrecht: Bestechung &#038; Bestechlichkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Sep 2020 20:47:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsbereiche]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht - häufige Fälle des Unternehmensstrafrechts]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechlichkeit im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung im geschäftlichen Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Einziehung und Arrest]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteilsannahme]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8220;Dann bischt Du mein Knecht&#8221; Amüsanter und gleichzeitig bedrohlicher als Mario Adorf in Kir Royal hat wohl niemand die Funktionsweise von Korruption, die Wechselwirkung von Bestechlichkeit und Bestechung &#8211; ob im geschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen oder gegenüber Amtsträgern &#8211; zusammengefasst. Für Amtsträger, bei denen es sich häufig um Beamte handelt, hat bereits der Verdacht eines [&#8230;]</p>
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				<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>&#8220;Dann bischt Du mein Knecht&#8221;</h2>
<p>Amüsanter und gleichzeitig bedrohlicher als <a href="https://www.youtube.com/watch?v=CwE4mk2fbow" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mario Adorf in Kir Royal</a> hat wohl niemand die Funktionsweise von Korruption, die Wechselwirkung von Bestechlichkeit und Bestechung &#8211; ob im geschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen oder gegenüber Amtsträgern &#8211; zusammengefasst.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Für Amtsträger, bei denen es sich häufig um Beamte handelt, hat bereits der Verdacht eines solchen Amtsdelikts möglicherweise schwerwiegende Folgen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Disziplinarrecht, Beamtenrecht und Strafrecht</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Die Folge ist nicht selten die unverzügliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufiger beamtenrechtlicher Maßnahmen. Sie greifen auch bereits vor Abschluss des Verfahrens häufig tief in das berufliche Leben ein. Diese reichen von der Umsetzung, Versetzung bis hin zur vorläufigen Dienstenthebung, und zwar bereits vor Abschluss des Strafverfahrens. Bestätigt sich der Verdacht und erfolgt eine Verurteilung, droht nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__24.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">§ 24 BeamtStG</a> die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Beamten und Amtsträgern</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Bereits die Annahme eines Vorteils ist für einen Amtsträger ein erhebliches Risiko, ebenso wie das Anbieten eines Vorteils durch den Vorteilsgeber. Denn häufig wird übersehen, dass der Vorteil nicht dem Amtsträger persönlich zugute kommen muss, sondern sogar der staatlichen Organisation als &#8220;Spende&#8221; zukommen kann, für die er arbeitet. Ebenso wenig muss die erwünschte Diensthandlung pflichtwidrig sein &#8211; dies unterscheidet nur die <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bestechlichkeit § 332 StGB von der Vorteilsannahme § 331 StGB</a> und hat Einfluss auf die strafrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen. Die wenigsten, nicht in der Justiz beschäftigten Beamten, wie <a href="https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Schulformulare/Formulare/AnnahmeBelohnungGeschenke.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Schulleiter</a>, machen sich beispielsweise bei Vergabe zu Aufträgen zur Schulfotografie darüber Gedanken.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Diese Verfahren, zeichnen sich wie alle Amtsdelikte durch das enge Zusammenspiel von Disziplinarrecht, Beamtenrecht und Strafrecht aus. Eine Strafverteidigung sollte auch in diesen Fällen vom Ende her gedacht werden.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder im Gesundheitswesen</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Aber auch die Gewährung von Vorteilen an Angestellte von Unternehmen kann strafbar sein, wenn durch ein Geschenk eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb beabsichtigt wird.&nbsp; Unlauter ist dies dann, wenn nicht mehr Preis und Leistung das Geschäft bestimmen, sondern persönliche Gefälligkeiten zwischen Einkäufer und Verkäufer.</p>
<p>Dieses Strafbarkeitsrisiko kann insbesondere Unternehmen und Ihre Einkaufs- und Vertriebsabteilungen &#8211; aber auch Ärzte, Apotheker und deren Hilfspersonal bei der Bestechung im Gesundheitswesen &#8211; betreffen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Als Teil des Risikomanagements kann je nach Höhe und Frequenz des Risikos die Einrichtung eines <a href="https://www.anwaelteheilbronn.de/wp-admin/customize.php?url=https%3A%2F%2Fwww.anwaelteheilbronn.de%2F" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow">Compliance Management Systems </a> für ein Unternehmen sinnvoll sein.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Strafrechtliche, zivilrechtliche und weitere Risiken für Unternehmen</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Dabei sind als Risiken neben der strafrechtlichen Verfolgung der Geschäftsführer und Verantwortlichen, insbesondere die Möglichkeit der Einziehung erheblicher Vermögenswerte und Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber dem Unternehmen zu berücksichtigen. Auch der mögliche Reputationsschaden und eine Vergabesperre für öffentliche Aufträge sind zu erwägen, sowie steuerrechtliche Folgen wie die notwendige Berichtigung von Steuererklärungen nach § 4 Abs. 5 EStG i.V.m. § 153 AO.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>					</div>
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		<title>Insolvenzstrafrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 31 May 2020 14:35:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht - häufige Fälle des Unternehmensstrafrechts]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsunfähigkeit Unternehmenskrise Haftung Insolvenzverschleppung Bankrott Geschäftsführer Betrug Ernestus Rechtsanwälte Lutz Lohmann Insolvenzantrag Insolvenz Vorenthalten von Arbeitsentgelt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast alle haben einen Plan bei Gründung ihresUnternehmens – aber kaum jemand  in der Unternehmenskrise Der Eintritt einer ernsthaften finanziellen Unternehmenskrise bis hin zur Insolvenz kann bei aller Anstrengung nicht immer durch Selbstständige oder Geschäftsführer vermieden werden. Häufig liegen wesentliche Gründe nicht im Unternehmen, sondern befinden sich außerhalb ihrer Kontrolle. Diese Gründe können vielfältig sein, [&#8230;]</p>
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				<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><strong><em>Fast alle haben einen Plan bei Gründung ihres<br /></em></strong><strong><em>Unternehmens – aber kaum jemand  in der Unternehmenskrise</em></strong></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Der Eintritt einer ernsthaften finanziellen Unternehmenskrise bis hin zur Insolvenz kann bei aller Anstrengung nicht immer durch Selbstständige oder Geschäftsführer vermieden werden. Häufig liegen wesentliche Gründe nicht im Unternehmen, sondern befinden sich außerhalb ihrer Kontrolle. Diese Gründe können vielfältig sein, sie reichen von marktwirtschaftlichen Gründen wie Wirtschaftskrisen, Veränderungen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen z. B. durch Umweltauflagen bis hin zu plötzlichen Zahlungsausfällen durch einen Großkunden.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Erfahrungsgemäß ist es meist die erste Reaktion der Geschäftsführung, jede Reserve zu mobilisieren und zu versuchen, das Unternehmen zu erhalten und durch die Krise zu steuern. Dabei werden häufig auch private<br />Vermögenswerte bis zur Grenze beliehen und sogar die persönliche Haftung in Kauf genommen. Wenn diese Kraftanstrengungen erfolglos bleiben und schließlich durch Eigen- oder Fremdantrag das Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss,  scheint meist die Talsohle der persönlichen Krise erreicht.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt</h2>
<p>Die Bekanntgabe der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung oder gar wegen Bankrotts, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Betrug oder Steuerhinterziehung kann diese Krise dann aber noch vertiefen<a href="#_ftn1">[1]</a>.</p>
<p>Neben der möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen kann auch die zukünftige wirtschaftliche Betätigung langfristig rechtlich<a href="#_ftn2">[2] </a>oder finanziell<a href="#_ftn3">[3] </a>unmöglich gemacht werden.</p>
<h2>Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung bei Insolvenzverschleppung</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Grundlage der strafrechtlichen und finanziellen persönlichen Haftung ist regelmäßig die Verletzung der Pflichten der rechtzeitigen Stellung des <a href="https://amtsgericht-heilbronn.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Amtsgericht/Die+Insolvenzabteilung" target="_blank" rel="noopener">Insolvenzantrags</a><a href="#_ftn4">[4]</a>, die Bezahlung von Rechnungen, Löhnen oder Einkauf nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung<a href="#_ftn5">[5]</a>  oder eine unvollständige Buchhaltung oder die verspätete Abgabe von Umsatz- und Einkommensteuererklärungen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Bei einer solchen „Erkrankung“ des Unternehmens ist eine &#8220;Behandlung&#8221; in einem möglichst frühen Stadium am <em>erfolgversprechendsten</em>. Treten aber bereits deutliche Liquiditätsengpässe auf oder wird das Eigenkapital durch Verluste aufgezehrt, ist eine schnelle wirtschaftliche Analyse und rechtliche Beratung notwendig.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Bei Kapitalgesellschaften bietet das Regelinsolvenzverfahren dem Geschäftsführer einen Ausweg, drohender Strafbarkeit und privater Haftung zu entgehen. Es besteht sogar die Möglichkeit, bei schnellem<br />Handeln in geeigneten Fällen durch Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren das Unternehmen in der Sanierung zu retten.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Bei Selbstständigen und Personengesellschaften kann ein gut vorbereitetes Insolvenzverfahren eine spätere vollständige Restschuldbefreiung ermöglichen und damit bereits während des Verfahrens einen sauberen<br />wirtschaftlichen „Restart“ ermöglichen.</p>
<h2>Kooperation mit Steuer- und Insolvenzexperten im Haus </h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>In Zusammenarbeit mit meinen <a href="https://www.anwaelteheilbronn.de/netzwerk/" target="_blank" rel="noopener">Kooperationspartnern</a> im Hause können wir die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zügig analysieren und Sie zu Ihren Optionen beraten. Durch geeignete Gegenmaßnahmen kann Ihrem persönlichen Risiko einer strafrechtlichen und finanziellen Haftung begegnet werden.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Auch wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet wurde, ist es nicht zu spät, durch eine genaue wirtschaftsstrafrechtliche Prüfung des Ermittlungsverfahrens und sachgemäße Verteidigung eine deutliche Schadensreduzierung herbeizuführen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:separator --></p>
<hr class="wp-block-separator" />
<p><!-- /wp:separator --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Das Insolvenzgericht ist nach den &#8220;Mitteilungen für Zivilsachen&#8221; u.a. verpflichtet, bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse die Staatsanwaltschaft zu informieren</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Zum Beispiel der Verlust der Fähigkeit, fünf Jahre eine Geschäftsführertätigkeit wahrzunehmen vgl. § 6 GmbHG oder auch nur ein Gewerbe anzumelden</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><a href="#_ftnref3">[3] </a>Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bis hin zur Versagung einer Restschuldbefreiung nach § 290 InsO</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15 a InsO gegenüber Geschäftsführern von juristischen Personen wie GmbH und GmbH &amp; Co. KG ist<br />leider in der Praxis in vielen Insolvenzverfahren eher der Regelfall als die Ausnahme</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Verwirrenderweise kann die unterlassene Zahlung gewisser Verbindlichkeiten, wie z. B. Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung oder Lohnsteuer (§ 266 a StGB, § 370 AO), gerade zur<br />Strafbarkeit oder persönlichen Haftung führen</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>					</div>
						</div>
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		</section>
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		<title>Wirtschaftsstrafverfahren und Unternehmensstrafrecht</title>
		<link>https://dev.anwaelteheilbronn.de/firmen-und-unternehmensstrafrecht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 09:58:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht - häufige Fälle des Unternehmensstrafrechts]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld für Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unternehmensstrafrecht&#160; Ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht gibt es&#160; (bisher) nicht. Unternehmen können sich selbst nicht strafbar machen, sondern nur die an den Straftaten beteiligten Mitarbeiter. Diese werden in Ermittlungsverfahren als Zeugen oder&#160;Beschuldigte vernommen. Dies führt nicht nur zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsatmosphäre, sondern erfüllt die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter häufig mit schweren Sorgen, was zu einer [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.anwaelteheilbronn.de/firmen-und-unternehmensstrafrecht/">Wirtschaftsstrafverfahren und Unternehmensstrafrecht</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.anwaelteheilbronn.de">Rechtsanwälte Heilbronn</a>.</p>
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				<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Unternehmensstrafrecht&nbsp;</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht gibt es&nbsp; (bisher) nicht. Unternehmen können sich selbst nicht strafbar machen, sondern nur die an den Straftaten beteiligten Mitarbeiter. Diese werden in Ermittlungsverfahren als Zeugen oder&nbsp;Beschuldigte vernommen. Dies führt nicht nur zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsatmosphäre, sondern erfüllt die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter häufig mit schweren Sorgen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Produktivität des Unternehmens führen kann.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:heading {"level":4} --></p>
<h2>Konsequenzen für das Unternehmen&nbsp;</h2>
<p><!-- /wp:heading --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Das es kein Unternehmensstrafecht gibt,&nbsp; bedeutet nicht, dass strafbares Verhalten der Mitarbeiter für das Unternehmen ohne Konsequenzen bleibt. Es können gegen das Unternehmen erhebliche <b>Bußgelder&nbsp;</b>bis in den sechsstelligen Bereich verhängt werden, Vermögenswerte des Unternehmens können eingezogen und Bankkonten gesperrt werden. Erforderliche Zulassungen können entzogen und Auftragssperren verhängt werden. Der Ruf des Unternehmens in der kann Schaden nehmen und so Konkurrenten diese Situation für ihre Zwecke ausnutzen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Können sich auch Unternehmen einen eigenen Anwalt nehmen ?</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Bei schwerwiegenden Vorwürfen und den damit möglicherweise verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen ist es meist ratsam, wenn nicht der Anwalt der Geschäftsleitung auch die Interessen des Unternehmens vertritt. Dabei kommt es aber auf die Unternehmensgröße, die Gesellschaftsform und den Eigentümer des Unternehmens an.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Individualverteidigung der Mitarbeiter</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Unternehmen als juristische Personen können nicht angeklagt werden. Im Unternehmensstrafrecht wird daher häufig gegen die individuell Verantwortlichen ermittelt, sodass in diesen Verfahren eine Verteidigung der individuellen Person notwendig ist. Dies trifft im Regelfall Mitarbeiter, denen eine Leitungsverantwortung übertragen wurde – Vorstände und Geschäftsführer stehen dabei zuerst im Fokus. Diese sind gesamtverantwortlich, leicht zu ermitteln und ihr persönliches Verschulden kann neben der eigenen Bestrafung auch zu einer&nbsp;<span style="font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 15px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: 400;">zusätzlichen</span><span style="font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 15px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: 400;">&nbsp;</span><span style="font-size: 15px;">Geldbuße gegen das Unternehmen führen.</span></p>
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<h2>Professionelle Koordination der Interessen</h2>
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<p>Zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens ist Vieles schnell zu überblicken und zu organisieren &#8211; Wer könnte verantwortlich sein, wer benötigt Rechtsrat und einen erfahrenen Verteidiger? Wie ist das Risiko einzuschätzen, in welcher Form und Umfang kann kooperiert werden und wie erhalte ich möglichst schnell Informationen zum Verfahren? &#8211; Dies alles zu koordinieren und zu übersehen benötigt einen erfahrenen und unvoreingenommenen Blick für das Wesentliche.</p>
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