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	<title>Ermittlungsverfahren &#8211; Rechtsanwälte Heilbronn</title>
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		<title>Ablauf eines Strafverfahrens</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 12:29:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie läuft ein Strafverfahren ab? Das Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. In der Praxis werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Je nach Deliktsart gibt es dafür unterschiedlich zuständige Polizeidienststellen. Sie alle haben den Auftrag, Straftaten möglichst genau aufzuklären, belastende Beweise zu sammeln und die Sache mit einem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Deren Aufgabe [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Wie läuft ein Strafverfahren ab?</strong></p>



<p>Das <strong>Strafverfahren</strong> beginnt mit dem sogenannten <strong>Ermittlungsverfahren</strong>. In der Praxis werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Je nach Deliktsart gibt es dafür unterschiedlich zuständige Polizeidienststellen. Sie alle haben den Auftrag, Straftaten möglichst genau aufzuklären, belastende <strong>Beweise</strong> zu sammeln und die Sache mit einem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Deren Aufgabe ist  die Prüfung von rechtlichen Fragen im Verfahren und  die Beantragung von gerichtlichen Beschlüssen für Durchsuchungen, Telefonüberwachungen und Haftbefehlen – also alle Anträge, die nach dem Gesetz Beschlüsse eines Gerichts voraussetzen. Der Ermittlungsrichter bei Gericht prüft nur die rechtliche Zulässigkeit der Anträge und erlässt diese. Das Gericht hat in dieser Phase keine aktive, sondern nur eine prüfende Rolle.</p>



<p>Wenn die Ermittlungen
abgeschlossen sind, bekommt der Beschuldigte vollständige <strong>Akteneinsicht</strong> und Gelegenheit zur <strong>Stellungnahme</strong>.</p>



<p>Danach entscheidet der Staatsanwalt, ob er das Verfahren einstellt, da der hinreichende Tatverdacht nicht erwiesen ist. Eine Einstellung erfolgt, weil die Schuld gering ist oder eine Geldauflage gezahlt wird.</p>



<p>Er kann aber auch Anklage
erheben oder einen <strong>Strafbefehl</strong>
beantragen. Diese schickt er an den zuständigen Richter zur Einleitung des
gerichtlichen Verfahrens.</p>



<p><strong>Was sind Beweise?</strong></p>



<p>Beweise sind im Strafverfahren Aussagen von<strong> Zeugen</strong>, Urkunden (d.h. auch Daten wie z.B. E-Mails), Augenscheinobjekte (z.B. die Tatwaffe), <strong>Sachverständige</strong> und nicht zuletzt natürlich eigene Erklärungen der Beschuldigten. </p>



<p>Für die Beweiserhebung haben die Ermittlungsbehörden inzwischen viele, auch verdeckte Befugnisse. Sie können je nach Schwere des Verdachts und der Straftat Telefone abhören, Observationen durchführen, Fahrzeuge mit GPS Sendern versehen, bei Banken die Finanzdaten aller Konten erfragen oder <strong>Beschlagnahmen und Durchsuchungen</strong> durchführen. Bei besonders schweren Eingriffen legt die Staatsanwaltschaft ihre Anträge mit Begründung den Richtern zur Prüfung vor – die Ablehnung ist eine seltene Ausnahme. Dies hängt auch damit zusammen, dass die meisten Ermittlungsmaßnahmen nur einen durch Tatsachen begründeten Verdacht erfordern – denn die Maßnahmen sollen ja gerade durchgeführt werden, um <strong>Beweise</strong> für diesen Verdacht zu finden.</p>



<p>Die Beweise werden mit der
Anklage vorgelegt und dann vom Gericht „frei“ gewürdigt, d.h. das Gericht
bestimmt, was es als wahr und was als mehr oder weniger wichtig erachtet. Feste
Beweisregeln schreibt der Gesetzgeber dafür nicht vor. Allerdings gibt es
Urteile höherer Gerichte, die festlegen, wann die Grenzen der Freiheit der
Beweiswürdigung rechtswidrig überschritten werden.</p>



<p><strong>Festnahme und Untersuchungshaft</strong></p>



<p>Eine Festnahme durch die
Polizei bedeutet noch keine Untersuchungshaft. Diese setzt einen gerichtlichen Haftbefehl
voraus, durch den die weitere Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt
angeordnet wird. Im Landgericht Heilbronn sind dies regelmäßig die
Haftanstalten Schwäbisch Hall bzw. Stammheim für Männer und Schwäbisch Gmünd
für Frauen. </p>



<p>Bitte lesen Sie als
Beschuldigter oder Angehöriger in unserer <strong>FAQ
Untersuchungshaft </strong>weiter.</p>
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			</item>
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		<title>Rechtsanwalt &#8211; ja oder nein?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 10:30:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beschuldigter]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Tobias Göbel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einerlei, ob Sie Beschuldigter in Ermittlungen wegen eines Verbrechens oder Vergehens sind, ob eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Ihnen gar Untersuchungshaft wegen eines Haftbefehls droht: Sie brauchen einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, bei dem Sie sicher sein können, dass dieser bereit ist, Ihre Rechte im Verfahren vor Gericht durchzusetzen und Sie dank seiner strafrechtlichen Kenntnisse [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Einerlei, ob Sie Beschuldigter in Ermittlungen wegen eines Verbrechens oder
Vergehens sind, ob eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Ihnen gar
Untersuchungshaft wegen eines Haftbefehls droht: Sie brauchen einen
Rechtsanwalt an Ihrer Seite, bei dem Sie sicher sein können, dass dieser bereit
ist, Ihre Rechte im Verfahren vor Gericht durchzusetzen und Sie dank seiner strafrechtlichen
Kenntnisse und seiner Erfahrung in Strafverfahren professionell beraten kann,
welche Wege dafür offenstehen. </p>



<p>Ein Strafverfahren kann mehr oder weniger schwerwiegende Folgen für Ihr weiteres Leben oder Ihre Karriere haben. Erfahrungsgemäß kann dem Mandanten jedoch die Angst vor dem Gefängnis &#8211; als schwerste Strafe &#8211; in den meisten Fällen bereits beim ersten Besprechungstermin genommen werden. Allerdings greift neben einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe, ein Eintrag in das Führungszeugnis, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis fühlbar in Ihr Leben ein. Sie sollten daher möglichst schnell Schritte einleiten, um ihre Zukunft zu schützen. Der erste Schritt sollte stets sein, sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen, der Ihnen hilft, dafür die richtige Strategie zu finden. Dabei müssen auch die möglichen außerstrafrechtlichen Folgen eines Straf- oder auch nur Bußgeldverfahrens bedacht werden.</p>
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		<title>Durchsuchung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 09:04:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Was ist was?]]></category>
		<category><![CDATA[Beschlagnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchungsbeschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Hausdurchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tipps zur Durchsuchung von Strafverteidiger und Rechtsanwalt Tobias Göbel, Heilbronn Was ist eine Durchsuchung? Eine Hausdurchsuchung ist eine offene ermittlungstechnische Maßnahme, bei der die Ermittler eine Person oder eine Räumlichkeit aufsuchen, um durch Sicherstellung von Beweismaterial Straftaten aufzuklären. Eine Hausdurchsuchung ist häufig ein intensives und schockierendes Erlebnis für den Beschuldigten: Zum einen wird dem Betroffenen [&#8230;]</p>
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<h2>Tipps zur Durchsuchung von Strafverteidiger und Rechtsanwalt Tobias Göbel, Heilbronn</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<h2>Was ist eine Durchsuchung?</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eine Hausdurchsuchung ist eine offene ermittlungstechnische Maßnahme, bei der die Ermittler eine Person oder eine Räumlichkeit aufsuchen, um durch Sicherstellung von Beweismaterial Straftaten aufzuklären. Eine Hausdurchsuchung ist häufig ein intensives und schockierendes Erlebnis für den Beschuldigten: Zum einen wird dem Betroffenen in vielen Fällen erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass gegen ihn ermittelt wird. Zum anderen stellt das Eindringen in die eigenen Räumlichkeiten, v.a. in die Privatwohnung, einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte des Betroffenen dar.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<h2>Rechtliche Voraussetzungen</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und greift in das „Recht auf Schutz der Wohnung“ (Art. 13 GG), daher obliegt sie strengen Vorgaben. Sie darf nur dann genehmigt werden, wenn sie entweder dazu beiträgt, einen Straftäter zu ergreifen, oder zum Ziel hat, Beweismittel oder Einziehungsgegenstände sicherzustellen. Zudem muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit eingehalten werden: Sind andere wirksame Ermittlungsmaßnahmen möglich, die weniger stark in die Grundrechte des Betroffenen einschneiden, so ist diesen Vorzug zu gewähren. Diese besondere ermittlungstechnische Maßnahme kann nur durch eine richterliche Durchsuchungsanordnung gewährt werden – in Ausnahmefällen, wenn „Gefahr im Verzug“ ist, auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Ohne diese Anordnung sind Durchsuchungen nur erlaubt, wenn gegen den Verdächtigen ein Haftbefehl vorliegt.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Dabei können Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht sowie Spuren an Personen gesichert werden. Gefundene Beweismittel und Speichermedien wie USB-Sticks, Festplatten, etc. dürfen von den Ermittlern beschlagnahmt werden. Für die Durchsuchung ist ein durch tatsächliche Anhaltspunkte begründeter Verdacht notwendig – jedoch müssen die Beweismittel, die den Verdacht begründen, bereits zuvor vorliegen, auf potenziell bei der Durchsuchung gefundene Anhaltspunkte darf nicht spekuliert werden.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<h2>Durchführung einer Hausdurchsuchung</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eine Hausdurchsuchung wird in der Regel von der<br />Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen ausgeführt und beginnt<br />meistens in den frühen Morgenstunden (gegen 7 Uhr morgens). In der Nacht kann<br />sie nur durchgeführt werden, wenn „Gefahr im Verzug“ liegt – Gefahr, bei<br />weiterer Verzögerung dieser Maßnahme Ermittlungserfolg einzubüßen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<p class="has-medium-font-size">Wie verhalte <span style="color: #333333; font-family: Montserrat; font-size: 20px; font-weight: 400;">ich mich bei einer Durchsuchung?</span></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Wichtig:</strong> <strong>Nicht Sie haben etwas zu bestätigen, sondern die Ermittler.</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Versuchen Sie, ruhig und sachlich zu bleiben und unverzüglich Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger aufzunehmen. Bitten Sie die Ermittler, mit dem Beginn der Durchsuchung zu warten, bis der Verteidiger eingetroffen ist. Die Polizei ist nicht verpflichtet, auf das Eintreffen des Anwalts zu warten, jedoch wird dieser Bitte in vielen Fällen stattgegeben.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 1: Schweigen ist Gold</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Als Verdächtiger sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Auch wenn die Fragen der Ermittler zunächst unverfänglich wirken sollten und Sie nach dem schockierenden Eindringen in Ihre Privatsphäre den Drang haben, den Sachverhalt aufzuklären &#8211; lassen Sie sich auf keinen Fall zu spontanen Aussagen bewegen!</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 2: Ruhe bewahren</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Geduld und Sachlichkeit sind der Schlüssel bei einer Hausdurchsuchung. Die richterliche Anordnung haben Sie zu dulden, Sie können die Durchführung der Ermittlungsmaßnahme nicht verhindern &#8211; nur durch Aggressivität oder Hysterie die Lage unnötig verschlimmern. Sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Sie als unrechtmäßig erachten, fechten Sie diese im Nachhinein durch Ihren Verteidiger auf gerichtlicher Ebene an.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 3: Durchsuchungsbeschluss und Zeuge</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Verlangen Sie in jedem Fall die Vorlage bzw. eine Kopie des<br />Durchsuchungsbeschlusses und nehmen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen Zeugen<br />hinzuzuziehen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><strong>Regel 4: Auf exakte Protokollierung bestehen</strong></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Die Ermittler sind verpflichtet, die Durchsuchung genau zu protokollieren und beschlagnahmte Gegenstände aufzulisten. Werden Sie dazu aufgefordert, Dokumente zu unterschreiben, so vermeiden Sie dies im besten Fall. Sie sind nicht zu aktiver Hilfe bei der Hausdurchsuchung gezwungen. Manche Ermittler versuchen, den Verdächtigen unter Druck zu setzen oder in &#8220;freundliche&#8221; Gespräche zu verwickeln, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Eine spontane Aussage hat aber häufig verheerende Konsequenzen für den Betroffenen. Ist Ihr Verteidiger nicht vor Ort und Sie sind sich nicht sicher, wie Sie die Erklärung des Ermittlers einordnen müssen, fordern Sie diesen auf, seine Aussage zu protokollieren oder vor einem hinzugezogenen Zeugen zu wiederholen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 5: Widerspruch bei der Beschlagnahme von Beweismitteln</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Zwar können Sie sowohl die Durchführung der Durchsuchung als auch die Beschlagnahmung von Beweismitteln nicht verhindern, jedoch öffnet ein Widerspruch zur Sicherstellung von Gegenständen oder Schriftstücken die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung. Ein Widerspruch darf allerdings in keinem Fall lautstark oder gewalttätig durchgeführt werden, es genügt, den Widerspruch sachlich und deutlich zu formulieren. Und auch hier ist wichtig: Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihr Widerspruch ins Protokoll aufgenommen wird.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>					</div>
						</div>
				</div>
						</div>
					</div>
		</div>
								</div>
					</div>
		</section>
						</div>
						</div>
					</div>
		<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.anwaelteheilbronn.de/tipps-zur-durchsuchung-rechtsanwalt-tobias-goebel-strafverteidiger-heilbronn/">Durchsuchung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.anwaelteheilbronn.de">Rechtsanwälte Heilbronn</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Akteneinsicht im Strafprozess</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 08:38:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Was ist was?]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsakte]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Strafakte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Akteneinsicht im Strafprozess Warum ist Akteneinsicht so wichtig? Akteneinsicht spielt eine bedeutende Rolle bei der Strafverteidigung. Durch sie erlangen der Verteidiger und sein Mandant einen objektiven Überblick über den Ermittlungsstand. Anders als z.B. in den USA werden in Deutschland nicht vor jeder Hauptverhandlung alle Beweismittel durch die Justiz offengelegt, sondern der Beteiligte bzw. sein Verteidiger [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.anwaelteheilbronn.de/akteneinsicht-im-strafprozess/">Akteneinsicht im Strafprozess</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.anwaelteheilbronn.de">Rechtsanwälte Heilbronn</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size">Akteneinsicht
im Strafprozess</p>



<p class="has-medium-font-size">Warum ist
Akteneinsicht so wichtig?</p>



<p>Akteneinsicht spielt eine bedeutende Rolle bei der
Strafverteidigung. Durch sie erlangen der Verteidiger und sein Mandant einen
objektiven Überblick über den Ermittlungsstand. Anders als z.B. in den USA
werden in Deutschland nicht vor jeder Hauptverhandlung alle Beweismittel durch
die Justiz offengelegt, sondern der Beteiligte bzw. sein Verteidiger muss sich
durch Anforderung der Akte im Vorfeld selbständig über die Ermittlungen
informieren. Dies ist wichtig, damit die Verteidigung bei der Verhandlung
denselben Kenntnisstand besitzt wie die anderen Parteien der Verhandlung und
somit eine effektivere und planbarere Verteidigungsstrategie möglich ist.</p>



<p>Ein objektiver Kenntnisstand über die Ermittlungen ist auch wichtig, da der Verteidiger andernfalls den Fall nur aus der Sicht des Mandanten kennen würde. Die Parteien eines Rechtsstreits sind häufig sehr emotional und subjektiv, daher ist es für eine professionelle Verteidigung unabdingbar, den Fall im Vorfeld von allen Seiten zu beleuchten, um den Sachverhalt einschätzen zu können.</p>



<p>Die Akteneinsicht ist also das Instrument, das angewandt
wird, damit der Beteiligte und sein Verteidiger wissen, was dem Beschuldigten
genau vorgeworfen wird und warum. Es dient somit dem rechtsstaatlichen
Grundsatz der „Waffengleichheit“ vor Gericht und schützt Angeklagte und andere
Beteiligte eines Prozesses vor der Willkür der staatlichen Gewalt.</p>



<p class="has-medium-font-size">Wer
entscheidet über Akteneinsicht?</p>



<p>Ein Fall lässt sich in zwei Abschnitte gliedern: Zunächst
sammelt die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beweise und versucht,
den Sachverhalt allumfassend offenzulegen. Zu diesem Zeitpunkt besitzt die
Staatsanwaltschaft die Hoheit über die Akte und entscheidet über eine mögliche
Herausgabe an den Verteidiger. Sind die Ermittlungen abgeschlossen und
entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage, so ist ab diesem
Zeitpunkt das Gericht bzw. der vorsitzende Richter für die Strafakte und deren
Herausgabe zuständig.</p>



<p>Die Hoheit über die Akteneinsicht birgt großes
Konfliktpotenzial, da letztlich sie darüber entscheidet, wie umfassend sich die
Verteidigung auf den Prozess vorbereiten kann, und sie somit erheblichen
Einfluss auf den Verhandlungsverlauf und den Erfolg der Verteidigung nimmt. Ein
Missbrauch der Aktenhoheit durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft beeinflusst
den Prozess weitreichend und darf nicht geschehen. </p>



<p>Spätestens ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung hat der
Strafverteidiger ein Recht auf die gleichen Informationen wie sie der
Staatsanwaltschaft und dem Gericht zur Verfügung stehen. Zu jedem Stand des
Verfahrens muss dem Anwalt Einsicht in die Vernehmungsprotokolle des
Beschuldigten, Gutachten von Sachverständigen und Untersuchungshandlungen,
denen der Verteidiger hätte beiwohnen dürfen, gewährt werden.</p>



<p class="has-medium-font-size">Berechtigter
Personenkreis</p>



<p>Nur ein kleiner Kreis an Personen darf Akteneinsicht im
Strafverfahren erlangen: Der unverteidigte Beschuldigte (§ 147 Abs. 4 Satz 1
StPO) bzw. der Verteidiger des Beschuldigten (§147 Abs. 1 StPO) sind
berechtigt, die Akte einzusehen, sowie Opfer von Straftaten, wenn ihr Anwalt
über eine Nebenklage Einsicht verlangt (§406e StPO). </p>



<p>Wird dem Verteidiger Einsicht in die Akte gewährt, so kann
er sie entweder in der Dienststelle der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei
einsehen oder sie wird ihm in die Kanzleiräume geschickt. Dort hat er einige
Tage Zeit, Kopien und Scans (auch für den Mandaten) anzufertigen, bevor er sie
zurück zum Gericht bringen muss. Der Mandant erhält über seinen Verteidiger
Einsicht in die Akte.</p>



<p class="has-medium-font-size">Inhalt der
Strafakten</p>



<p>In einer Ermittlungsakte wird das vollständige Beweismaterial gesammelt: Schriftstücke, Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten und der Zeugen, handschriftliche Vermerke und Aktenvermerke von Polizeibeamten sowie Einschätzungen und Kommentare der beteiligten Parteien. Auch Fotografien, Videos und Tonaufnahmen können Teil einer Ermittlungsakte sein.</p>
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