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	<title>Strafakte &#8211; Rechtsanwälte Heilbronn</title>
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		<title>Akteneinsicht im Strafprozess</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 08:38:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Was ist was?]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Akteneinsicht im Strafprozess Warum ist Akteneinsicht so wichtig? Akteneinsicht spielt eine bedeutende Rolle bei der Strafverteidigung. Durch sie erlangen der Verteidiger und sein Mandant einen objektiven Überblick über den Ermittlungsstand. Anders als z.B. in den USA werden in Deutschland nicht vor jeder Hauptverhandlung alle Beweismittel durch die Justiz offengelegt, sondern der Beteiligte bzw. sein Verteidiger [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size">Akteneinsicht
im Strafprozess</p>



<p class="has-medium-font-size">Warum ist
Akteneinsicht so wichtig?</p>



<p>Akteneinsicht spielt eine bedeutende Rolle bei der
Strafverteidigung. Durch sie erlangen der Verteidiger und sein Mandant einen
objektiven Überblick über den Ermittlungsstand. Anders als z.B. in den USA
werden in Deutschland nicht vor jeder Hauptverhandlung alle Beweismittel durch
die Justiz offengelegt, sondern der Beteiligte bzw. sein Verteidiger muss sich
durch Anforderung der Akte im Vorfeld selbständig über die Ermittlungen
informieren. Dies ist wichtig, damit die Verteidigung bei der Verhandlung
denselben Kenntnisstand besitzt wie die anderen Parteien der Verhandlung und
somit eine effektivere und planbarere Verteidigungsstrategie möglich ist.</p>



<p>Ein objektiver Kenntnisstand über die Ermittlungen ist auch wichtig, da der Verteidiger andernfalls den Fall nur aus der Sicht des Mandanten kennen würde. Die Parteien eines Rechtsstreits sind häufig sehr emotional und subjektiv, daher ist es für eine professionelle Verteidigung unabdingbar, den Fall im Vorfeld von allen Seiten zu beleuchten, um den Sachverhalt einschätzen zu können.</p>



<p>Die Akteneinsicht ist also das Instrument, das angewandt
wird, damit der Beteiligte und sein Verteidiger wissen, was dem Beschuldigten
genau vorgeworfen wird und warum. Es dient somit dem rechtsstaatlichen
Grundsatz der „Waffengleichheit“ vor Gericht und schützt Angeklagte und andere
Beteiligte eines Prozesses vor der Willkür der staatlichen Gewalt.</p>



<p class="has-medium-font-size">Wer
entscheidet über Akteneinsicht?</p>



<p>Ein Fall lässt sich in zwei Abschnitte gliedern: Zunächst
sammelt die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beweise und versucht,
den Sachverhalt allumfassend offenzulegen. Zu diesem Zeitpunkt besitzt die
Staatsanwaltschaft die Hoheit über die Akte und entscheidet über eine mögliche
Herausgabe an den Verteidiger. Sind die Ermittlungen abgeschlossen und
entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage, so ist ab diesem
Zeitpunkt das Gericht bzw. der vorsitzende Richter für die Strafakte und deren
Herausgabe zuständig.</p>



<p>Die Hoheit über die Akteneinsicht birgt großes
Konfliktpotenzial, da letztlich sie darüber entscheidet, wie umfassend sich die
Verteidigung auf den Prozess vorbereiten kann, und sie somit erheblichen
Einfluss auf den Verhandlungsverlauf und den Erfolg der Verteidigung nimmt. Ein
Missbrauch der Aktenhoheit durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft beeinflusst
den Prozess weitreichend und darf nicht geschehen. </p>



<p>Spätestens ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung hat der
Strafverteidiger ein Recht auf die gleichen Informationen wie sie der
Staatsanwaltschaft und dem Gericht zur Verfügung stehen. Zu jedem Stand des
Verfahrens muss dem Anwalt Einsicht in die Vernehmungsprotokolle des
Beschuldigten, Gutachten von Sachverständigen und Untersuchungshandlungen,
denen der Verteidiger hätte beiwohnen dürfen, gewährt werden.</p>



<p class="has-medium-font-size">Berechtigter
Personenkreis</p>



<p>Nur ein kleiner Kreis an Personen darf Akteneinsicht im
Strafverfahren erlangen: Der unverteidigte Beschuldigte (§ 147 Abs. 4 Satz 1
StPO) bzw. der Verteidiger des Beschuldigten (§147 Abs. 1 StPO) sind
berechtigt, die Akte einzusehen, sowie Opfer von Straftaten, wenn ihr Anwalt
über eine Nebenklage Einsicht verlangt (§406e StPO). </p>



<p>Wird dem Verteidiger Einsicht in die Akte gewährt, so kann
er sie entweder in der Dienststelle der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei
einsehen oder sie wird ihm in die Kanzleiräume geschickt. Dort hat er einige
Tage Zeit, Kopien und Scans (auch für den Mandaten) anzufertigen, bevor er sie
zurück zum Gericht bringen muss. Der Mandant erhält über seinen Verteidiger
Einsicht in die Akte.</p>



<p class="has-medium-font-size">Inhalt der
Strafakten</p>



<p>In einer Ermittlungsakte wird das vollständige Beweismaterial gesammelt: Schriftstücke, Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten und der Zeugen, handschriftliche Vermerke und Aktenvermerke von Polizeibeamten sowie Einschätzungen und Kommentare der beteiligten Parteien. Auch Fotografien, Videos und Tonaufnahmen können Teil einer Ermittlungsakte sein.</p>
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