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	<title>Strafbefehl &#8211; Rechtsanwälte Heilbronn</title>
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		<title>Polizeiliche Ladung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2020 08:51:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Anklage]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsakte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Polizeiliche Vernehmung Gelegenheit zur Stellungnahme und Erklärung Die polizeiliche (Vor-) Ladung zur Vernehmung ist meist der erste und bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft letzte Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren. Die Polizei ist nur verpflichtet, einem Beschuldigten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Gelegenheit ist meist auch gleichzeitig der Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Lässt man diese [&#8230;]</p>
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<h2>Polizeiliche Vernehmung Gelegenheit zur Stellungnahme und Erklärung</h2>
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<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Die polizeiliche (Vor-) Ladung zur Vernehmung ist meist der erste und bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft letzte Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren. Die Polizei ist nur verpflichtet, einem Beschuldigten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Gelegenheit ist meist auch gleichzeitig der Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Lässt man diese ungenutzt, kann die nächste Post bereits vom Amtsgericht kommen und eine Anklage oder einen Strafbefehl enthalten. Das ist kein idealer Ausgangspunkt für die Verteidigung.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Fehlende Information über die polizeilichen Ermittlungen</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Aus der Ladung kann man bereits einige Informationen entnehmen, z.B., ob man als Beschuldigter oder Zeuge geladen wird.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eigentlich ist die Polizei auch verpflichtet, dem Beschuldigten den Grund der Ladung und die zur Last gelegte Tat mitzuteilen &#8211; dies wird aber häufig auf den Beginn der mündlichen Vernehmung verschoben. Ebenso ist es Teil der üblichen Vernehmungstechnik, dass die Polizei die Ergebnisse ihrer Ermittlungen vor der Vernehmung nicht mitteilt, sondern mit diesen die Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten überprüft.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2>Bekanntgabe der Beweismittel durch Akteneinsicht des Verteidigers</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Professionell begegnet man diesem Dilemma ganz einfach: Nach Beauftragung mit der Verteidigung nimmt der Rechtsanwalt Kontakt zur Polizei auf, sagt die Vernehmung ab und beantragt gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Erst nach Akteneinsicht prüft der Rechtsanwalt mit dem Mandanten gemeinsam das weitere Vorgehen und gibt dann eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Ermittlungen ab. Dies kann eine Erklärung zur Sache sein, die Benennung weiterer Zeugen oder die Vorlage weiterer Beweismittel &#8211; oder auch nur, dass man keine Stellungnahme abgibt</p>
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		<title>Ablauf eines Strafverfahrens</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 12:29:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Beweise]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafprozess]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Untersuchungshaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie läuft ein Strafverfahren ab? Das Strafverfahren beginnt mit dem sogenannten Ermittlungsverfahren. In der Praxis werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Je nach Deliktsart gibt es dafür unterschiedlich zuständige Polizeidienststellen. Sie alle haben den Auftrag, Straftaten möglichst genau aufzuklären, belastende Beweise zu sammeln und die Sache mit einem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Deren Aufgabe [&#8230;]</p>
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<p><strong>Wie läuft ein Strafverfahren ab?</strong></p>



<p>Das <strong>Strafverfahren</strong> beginnt mit dem sogenannten <strong>Ermittlungsverfahren</strong>. In der Praxis werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Je nach Deliktsart gibt es dafür unterschiedlich zuständige Polizeidienststellen. Sie alle haben den Auftrag, Straftaten möglichst genau aufzuklären, belastende <strong>Beweise</strong> zu sammeln und die Sache mit einem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Deren Aufgabe ist  die Prüfung von rechtlichen Fragen im Verfahren und  die Beantragung von gerichtlichen Beschlüssen für Durchsuchungen, Telefonüberwachungen und Haftbefehlen – also alle Anträge, die nach dem Gesetz Beschlüsse eines Gerichts voraussetzen. Der Ermittlungsrichter bei Gericht prüft nur die rechtliche Zulässigkeit der Anträge und erlässt diese. Das Gericht hat in dieser Phase keine aktive, sondern nur eine prüfende Rolle.</p>



<p>Wenn die Ermittlungen
abgeschlossen sind, bekommt der Beschuldigte vollständige <strong>Akteneinsicht</strong> und Gelegenheit zur <strong>Stellungnahme</strong>.</p>



<p>Danach entscheidet der Staatsanwalt, ob er das Verfahren einstellt, da der hinreichende Tatverdacht nicht erwiesen ist. Eine Einstellung erfolgt, weil die Schuld gering ist oder eine Geldauflage gezahlt wird.</p>



<p>Er kann aber auch Anklage
erheben oder einen <strong>Strafbefehl</strong>
beantragen. Diese schickt er an den zuständigen Richter zur Einleitung des
gerichtlichen Verfahrens.</p>



<p><strong>Was sind Beweise?</strong></p>



<p>Beweise sind im Strafverfahren Aussagen von<strong> Zeugen</strong>, Urkunden (d.h. auch Daten wie z.B. E-Mails), Augenscheinobjekte (z.B. die Tatwaffe), <strong>Sachverständige</strong> und nicht zuletzt natürlich eigene Erklärungen der Beschuldigten. </p>



<p>Für die Beweiserhebung haben die Ermittlungsbehörden inzwischen viele, auch verdeckte Befugnisse. Sie können je nach Schwere des Verdachts und der Straftat Telefone abhören, Observationen durchführen, Fahrzeuge mit GPS Sendern versehen, bei Banken die Finanzdaten aller Konten erfragen oder <strong>Beschlagnahmen und Durchsuchungen</strong> durchführen. Bei besonders schweren Eingriffen legt die Staatsanwaltschaft ihre Anträge mit Begründung den Richtern zur Prüfung vor – die Ablehnung ist eine seltene Ausnahme. Dies hängt auch damit zusammen, dass die meisten Ermittlungsmaßnahmen nur einen durch Tatsachen begründeten Verdacht erfordern – denn die Maßnahmen sollen ja gerade durchgeführt werden, um <strong>Beweise</strong> für diesen Verdacht zu finden.</p>



<p>Die Beweise werden mit der
Anklage vorgelegt und dann vom Gericht „frei“ gewürdigt, d.h. das Gericht
bestimmt, was es als wahr und was als mehr oder weniger wichtig erachtet. Feste
Beweisregeln schreibt der Gesetzgeber dafür nicht vor. Allerdings gibt es
Urteile höherer Gerichte, die festlegen, wann die Grenzen der Freiheit der
Beweiswürdigung rechtswidrig überschritten werden.</p>



<p><strong>Festnahme und Untersuchungshaft</strong></p>



<p>Eine Festnahme durch die
Polizei bedeutet noch keine Untersuchungshaft. Diese setzt einen gerichtlichen Haftbefehl
voraus, durch den die weitere Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt
angeordnet wird. Im Landgericht Heilbronn sind dies regelmäßig die
Haftanstalten Schwäbisch Hall bzw. Stammheim für Männer und Schwäbisch Gmünd
für Frauen. </p>



<p>Bitte lesen Sie als
Beschuldigter oder Angehöriger in unserer <strong>FAQ
Untersuchungshaft </strong>weiter.</p>
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