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	<title>Was ist was? &#8211; Rechtsanwälte Heilbronn</title>
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		<title>Einziehung und Arrest ihres Vermögens -Verteidigung Anwälte Heilbronn</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2021 19:47:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Was ist was?]]></category>
		<category><![CDATA[Arrest Einziehung Wertersatz Vermögensabschöpfung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Meist in der Mitte von Anklagen verborgen findet sich inzwischen fast immer der Antrag auf Einziehung von hohen Geldbeträgen vom Beschuldigten. Diese Abschöpfung von Geld wird nicht nur bei Betrug, Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Hehlerei beantragt, sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten und Einbruchsdiebstählen beantragt. Rechtsanwalt Göbel berät Sie bei drohendender Einziehung und Arrest ihres Vermögens. Einziehung [&#8230;]</p>
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				<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Meist in der Mitte von <a href="https://www.anwaelteheilbronn.de/anklage-im-strafrecht/">Anklagen </a>verborgen findet sich inzwischen fast immer der Antrag auf Einziehung von hohen Geldbeträgen vom Beschuldigten. Diese Abschöpfung von Geld wird nicht nur bei Betrug, Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Hehlerei beantragt, sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten und Einbruchsdiebstählen beantragt. <strong>Rechtsanwalt Göbel</strong> berät Sie bei drohendender Einziehung und Arrest ihres Vermögens.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><b>Einziehung des Bruttobetrags</b></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eingezogen wird stets der Bruttobetrag &#8211; nicht der Gewinn. Kosten werden nicht abgezogen. Kauft der Verdächtige beispielsweise gestohlene Ware für 5000,-€ an und verkauft sie für 6500,-€, ist das eine <strong>Hehlerei.</strong> Der Staat zieht beim Täter dann 6500,-€ Wertersatz ein und nicht nur 1500,-€ Gewinn.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Der Antrag auf Einziehung ist seit 2017 für die Staatsanwaltschaft zwingend und soll dafür sorgen, dass die Erlöse von Straftaten nicht bei den Straftätern verbleiben – „<strong>Verbrechen soll sich nicht lohnen“.</strong> Dafür bildet der Staat spezielles Personal aus und schafft dafür sogar neue Stellen. Dies aber nicht ganz uneigennützig. In Baden Württemberg wurde dafür bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine zentrale Stelle gegründet, die mit sehr effektiv arbeitet vgl. z.B. <a href="https://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/staatskasse-bekommt-fast-25-millionen-euro-aus-straftaten;art19070,4459259 )" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Heilbronner Stimme</a></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:image {"id":1834,"width":505,"height":243,"sizeSlug":"large","linkDestination":"none"} --></p>
<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img loading="lazy" class="wp-image-1834" src="https://www.anwaelteheilbronn.de/wp-content/uploads/Einziehung-baden-Wuerttemberg.png" alt="" width="505" height="243" srcset="https://dev.anwaelteheilbronn.de/wp-content/uploads/Einziehung-baden-Wuerttemberg.png 505w, https://dev.anwaelteheilbronn.de/wp-content/uploads/Einziehung-baden-Wuerttemberg-300x144.png 300w" sizes="(max-width: 505px) 100vw, 505px" /></figure>
<p><!-- /wp:image --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Quelle: <a href="https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6631_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landtag BW 16.07.2019 Ds.: 16 / 6631</a></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><strong>Einziehung für Geschädigte</strong></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Steht der Geschädigte fest, muss dieser seine Ansprüche innerhalb von 6 Monaten bei der Staatskasse anmelden. Die Geschädigten sind tatsächlich häufig damit überfordert, rechtzeitig ihre Ansprüche in der richtigen Form geltend zu machen. Meldet aber kein Geschädigter seine Ansprüche an, behält der Staat das eingezogene Geld.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Der Staat zieht auch Vermögen beim Arbeitgeber des Täters ein. Dies betrifft nicht nur rechtswidrige z. B. durch Bestechung eingeleitete Geschäfte, sondern auch ersparte Aufwendungen wie z. B. bei Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><strong>Einziehung und Insolvenzverfahren</strong></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Besonders belastend sind die Einziehungsanordnungen, da Sie insolvenzfest sein können, d. h. selbst nach einem Schuldenbereinigungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft häufig noch Einziehungsbeträge durch Pfändungen vollstreckt, wenn der Mandant wieder zu Geld kommt. Dies bedeutet, man wird diese Schulden möglicherweise bis zum Ende seines Lebens nicht mehr los.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><strong>Vermeidung von Einziehung und Arrest</strong></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Einwendungen können gegen die Einziehung und ihre Höhe sowohl im Ermittlungsverfahren als auch noch im Vollstreckungsverfahren erhoben werden. So sind z. B. Vergleichsverhandlungen zur Schadenswiedergutmachung nicht nur für die Einziehung, sondern auch für Strafzumessung häufig positiv.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Auch eine strafrechtlichen Verteidigung und Beratung ist stets vom Ende her zu denken und eine mögliche Einziehung inzwischen ein ganz wesentlicher Faktor bei der Vorbereitung der Gesamtverteidigung. <strong>Rechtsanwalt Göbel</strong> berät Sie bei drohendender Einziehung und Arrest ihres Vermögens.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>					</div>
						</div>
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		<title>Durchsuchung</title>
		<link>https://dev.anwaelteheilbronn.de/tipps-zur-durchsuchung-rechtsanwalt-tobias-goebel-strafverteidiger-heilbronn/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 09:04:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Was ist was?]]></category>
		<category><![CDATA[Beschlagnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchungsbeschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Hausdurchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[richtiges Verhalten]]></category>
		<category><![CDATA[Schweigerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tipps zur Durchsuchung von Strafverteidiger und Rechtsanwalt Tobias Göbel, Heilbronn Was ist eine Durchsuchung? Eine Hausdurchsuchung ist eine offene ermittlungstechnische Maßnahme, bei der die Ermittler eine Person oder eine Räumlichkeit aufsuchen, um durch Sicherstellung von Beweismaterial Straftaten aufzuklären. Eine Hausdurchsuchung ist häufig ein intensives und schockierendes Erlebnis für den Beschuldigten: Zum einen wird dem Betroffenen [&#8230;]</p>
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<h2>Tipps zur Durchsuchung von Strafverteidiger und Rechtsanwalt Tobias Göbel, Heilbronn</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<h2>Was ist eine Durchsuchung?</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eine Hausdurchsuchung ist eine offene ermittlungstechnische Maßnahme, bei der die Ermittler eine Person oder eine Räumlichkeit aufsuchen, um durch Sicherstellung von Beweismaterial Straftaten aufzuklären. Eine Hausdurchsuchung ist häufig ein intensives und schockierendes Erlebnis für den Beschuldigten: Zum einen wird dem Betroffenen in vielen Fällen erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt, dass gegen ihn ermittelt wird. Zum anderen stellt das Eindringen in die eigenen Räumlichkeiten, v.a. in die Privatwohnung, einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte des Betroffenen dar.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<h2>Rechtliche Voraussetzungen</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und greift in das „Recht auf Schutz der Wohnung“ (Art. 13 GG), daher obliegt sie strengen Vorgaben. Sie darf nur dann genehmigt werden, wenn sie entweder dazu beiträgt, einen Straftäter zu ergreifen, oder zum Ziel hat, Beweismittel oder Einziehungsgegenstände sicherzustellen. Zudem muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit eingehalten werden: Sind andere wirksame Ermittlungsmaßnahmen möglich, die weniger stark in die Grundrechte des Betroffenen einschneiden, so ist diesen Vorzug zu gewähren. Diese besondere ermittlungstechnische Maßnahme kann nur durch eine richterliche Durchsuchungsanordnung gewährt werden – in Ausnahmefällen, wenn „Gefahr im Verzug“ ist, auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Ohne diese Anordnung sind Durchsuchungen nur erlaubt, wenn gegen den Verdächtigen ein Haftbefehl vorliegt.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Dabei können Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht sowie Spuren an Personen gesichert werden. Gefundene Beweismittel und Speichermedien wie USB-Sticks, Festplatten, etc. dürfen von den Ermittlern beschlagnahmt werden. Für die Durchsuchung ist ein durch tatsächliche Anhaltspunkte begründeter Verdacht notwendig – jedoch müssen die Beweismittel, die den Verdacht begründen, bereits zuvor vorliegen, auf potenziell bei der Durchsuchung gefundene Anhaltspunkte darf nicht spekuliert werden.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<h2>Durchführung einer Hausdurchsuchung</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Eine Hausdurchsuchung wird in der Regel von der<br />Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen ausgeführt und beginnt<br />meistens in den frühen Morgenstunden (gegen 7 Uhr morgens). In der Nacht kann<br />sie nur durchgeführt werden, wenn „Gefahr im Verzug“ liegt – Gefahr, bei<br />weiterer Verzögerung dieser Maßnahme Ermittlungserfolg einzubüßen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph {"fontSize":"medium"} --></p>
<p class="has-medium-font-size">Wie verhalte <span style="color: #333333; font-family: Montserrat; font-size: 20px; font-weight: 400;">ich mich bei einer Durchsuchung?</span></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Wichtig:</strong> <strong>Nicht Sie haben etwas zu bestätigen, sondern die Ermittler.</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Versuchen Sie, ruhig und sachlich zu bleiben und unverzüglich Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger aufzunehmen. Bitten Sie die Ermittler, mit dem Beginn der Durchsuchung zu warten, bis der Verteidiger eingetroffen ist. Die Polizei ist nicht verpflichtet, auf das Eintreffen des Anwalts zu warten, jedoch wird dieser Bitte in vielen Fällen stattgegeben.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 1: Schweigen ist Gold</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Als Verdächtiger sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Auch wenn die Fragen der Ermittler zunächst unverfänglich wirken sollten und Sie nach dem schockierenden Eindringen in Ihre Privatsphäre den Drang haben, den Sachverhalt aufzuklären &#8211; lassen Sie sich auf keinen Fall zu spontanen Aussagen bewegen!</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 2: Ruhe bewahren</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Geduld und Sachlichkeit sind der Schlüssel bei einer Hausdurchsuchung. Die richterliche Anordnung haben Sie zu dulden, Sie können die Durchführung der Ermittlungsmaßnahme nicht verhindern &#8211; nur durch Aggressivität oder Hysterie die Lage unnötig verschlimmern. Sollten Maßnahmen ergriffen werden, die Sie als unrechtmäßig erachten, fechten Sie diese im Nachhinein durch Ihren Verteidiger auf gerichtlicher Ebene an.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 3: Durchsuchungsbeschluss und Zeuge</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Verlangen Sie in jedem Fall die Vorlage bzw. eine Kopie des<br />Durchsuchungsbeschlusses und nehmen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen Zeugen<br />hinzuzuziehen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h2><strong>Regel 4: Auf exakte Protokollierung bestehen</strong></h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Die Ermittler sind verpflichtet, die Durchsuchung genau zu protokollieren und beschlagnahmte Gegenstände aufzulisten. Werden Sie dazu aufgefordert, Dokumente zu unterschreiben, so vermeiden Sie dies im besten Fall. Sie sind nicht zu aktiver Hilfe bei der Hausdurchsuchung gezwungen. Manche Ermittler versuchen, den Verdächtigen unter Druck zu setzen oder in &#8220;freundliche&#8221; Gespräche zu verwickeln, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Eine spontane Aussage hat aber häufig verheerende Konsequenzen für den Betroffenen. Ist Ihr Verteidiger nicht vor Ort und Sie sind sich nicht sicher, wie Sie die Erklärung des Ermittlers einordnen müssen, fordern Sie diesen auf, seine Aussage zu protokollieren oder vor einem hinzugezogenen Zeugen zu wiederholen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<h3><strong>Regel 5: Widerspruch bei der Beschlagnahme von Beweismitteln</strong></h3>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --></p>
<p>Zwar können Sie sowohl die Durchführung der Durchsuchung als auch die Beschlagnahmung von Beweismitteln nicht verhindern, jedoch öffnet ein Widerspruch zur Sicherstellung von Gegenständen oder Schriftstücken die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung. Ein Widerspruch darf allerdings in keinem Fall lautstark oder gewalttätig durchgeführt werden, es genügt, den Widerspruch sachlich und deutlich zu formulieren. Und auch hier ist wichtig: Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihr Widerspruch ins Protokoll aufgenommen wird.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>					</div>
						</div>
				</div>
						</div>
					</div>
		</div>
								</div>
					</div>
		</section>
						</div>
						</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Akteneinsicht im Strafprozess</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 08:38:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Was ist was?]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsakte]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Strafakte]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Akteneinsicht im Strafprozess Warum ist Akteneinsicht so wichtig? Akteneinsicht spielt eine bedeutende Rolle bei der Strafverteidigung. Durch sie erlangen der Verteidiger und sein Mandant einen objektiven Überblick über den Ermittlungsstand. Anders als z.B. in den USA werden in Deutschland nicht vor jeder Hauptverhandlung alle Beweismittel durch die Justiz offengelegt, sondern der Beteiligte bzw. sein Verteidiger [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size">Akteneinsicht
im Strafprozess</p>



<p class="has-medium-font-size">Warum ist
Akteneinsicht so wichtig?</p>



<p>Akteneinsicht spielt eine bedeutende Rolle bei der
Strafverteidigung. Durch sie erlangen der Verteidiger und sein Mandant einen
objektiven Überblick über den Ermittlungsstand. Anders als z.B. in den USA
werden in Deutschland nicht vor jeder Hauptverhandlung alle Beweismittel durch
die Justiz offengelegt, sondern der Beteiligte bzw. sein Verteidiger muss sich
durch Anforderung der Akte im Vorfeld selbständig über die Ermittlungen
informieren. Dies ist wichtig, damit die Verteidigung bei der Verhandlung
denselben Kenntnisstand besitzt wie die anderen Parteien der Verhandlung und
somit eine effektivere und planbarere Verteidigungsstrategie möglich ist.</p>



<p>Ein objektiver Kenntnisstand über die Ermittlungen ist auch wichtig, da der Verteidiger andernfalls den Fall nur aus der Sicht des Mandanten kennen würde. Die Parteien eines Rechtsstreits sind häufig sehr emotional und subjektiv, daher ist es für eine professionelle Verteidigung unabdingbar, den Fall im Vorfeld von allen Seiten zu beleuchten, um den Sachverhalt einschätzen zu können.</p>



<p>Die Akteneinsicht ist also das Instrument, das angewandt
wird, damit der Beteiligte und sein Verteidiger wissen, was dem Beschuldigten
genau vorgeworfen wird und warum. Es dient somit dem rechtsstaatlichen
Grundsatz der „Waffengleichheit“ vor Gericht und schützt Angeklagte und andere
Beteiligte eines Prozesses vor der Willkür der staatlichen Gewalt.</p>



<p class="has-medium-font-size">Wer
entscheidet über Akteneinsicht?</p>



<p>Ein Fall lässt sich in zwei Abschnitte gliedern: Zunächst
sammelt die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Beweise und versucht,
den Sachverhalt allumfassend offenzulegen. Zu diesem Zeitpunkt besitzt die
Staatsanwaltschaft die Hoheit über die Akte und entscheidet über eine mögliche
Herausgabe an den Verteidiger. Sind die Ermittlungen abgeschlossen und
entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage, so ist ab diesem
Zeitpunkt das Gericht bzw. der vorsitzende Richter für die Strafakte und deren
Herausgabe zuständig.</p>



<p>Die Hoheit über die Akteneinsicht birgt großes
Konfliktpotenzial, da letztlich sie darüber entscheidet, wie umfassend sich die
Verteidigung auf den Prozess vorbereiten kann, und sie somit erheblichen
Einfluss auf den Verhandlungsverlauf und den Erfolg der Verteidigung nimmt. Ein
Missbrauch der Aktenhoheit durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft beeinflusst
den Prozess weitreichend und darf nicht geschehen. </p>



<p>Spätestens ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung hat der
Strafverteidiger ein Recht auf die gleichen Informationen wie sie der
Staatsanwaltschaft und dem Gericht zur Verfügung stehen. Zu jedem Stand des
Verfahrens muss dem Anwalt Einsicht in die Vernehmungsprotokolle des
Beschuldigten, Gutachten von Sachverständigen und Untersuchungshandlungen,
denen der Verteidiger hätte beiwohnen dürfen, gewährt werden.</p>



<p class="has-medium-font-size">Berechtigter
Personenkreis</p>



<p>Nur ein kleiner Kreis an Personen darf Akteneinsicht im
Strafverfahren erlangen: Der unverteidigte Beschuldigte (§ 147 Abs. 4 Satz 1
StPO) bzw. der Verteidiger des Beschuldigten (§147 Abs. 1 StPO) sind
berechtigt, die Akte einzusehen, sowie Opfer von Straftaten, wenn ihr Anwalt
über eine Nebenklage Einsicht verlangt (§406e StPO). </p>



<p>Wird dem Verteidiger Einsicht in die Akte gewährt, so kann
er sie entweder in der Dienststelle der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei
einsehen oder sie wird ihm in die Kanzleiräume geschickt. Dort hat er einige
Tage Zeit, Kopien und Scans (auch für den Mandaten) anzufertigen, bevor er sie
zurück zum Gericht bringen muss. Der Mandant erhält über seinen Verteidiger
Einsicht in die Akte.</p>



<p class="has-medium-font-size">Inhalt der
Strafakten</p>



<p>In einer Ermittlungsakte wird das vollständige Beweismaterial gesammelt: Schriftstücke, Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten und der Zeugen, handschriftliche Vermerke und Aktenvermerke von Polizeibeamten sowie Einschätzungen und Kommentare der beteiligten Parteien. Auch Fotografien, Videos und Tonaufnahmen können Teil einer Ermittlungsakte sein.</p>
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