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	<title>Anklageschrift &#8211; Rechtsanwälte Heilbronn</title>
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		<title>Anklage im Strafrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Göbel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 09:32:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anklage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was bedeutet eine Anklage im Strafrecht? Eine Anklage im Strafrecht bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und entschieden hat, das Strafverfahren nicht einzustellen, sondern bei einem Gericht eine öffentliche Hauptverhandlung zu beantragen. Die Entscheidung für eine Anklage wird dann getroffen, wenn der Staatsanwalt zu dem Schluss gelangt, dass ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht, die Wahrscheinlichkeit [&#8230;]</p>
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<p class="has-medium-font-size">Was bedeutet eine Anklage im Strafrecht?</p>



<p>Eine Anklage im Strafrecht bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und entschieden hat, das Strafverfahren nicht einzustellen, sondern bei einem Gericht eine öffentliche Hauptverhandlung zu beantragen. Die Entscheidung für eine Anklage wird dann getroffen, wenn der Staatsanwalt zu dem Schluss gelangt, dass ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung also höher ist als die eines Freispruchs. Ab Erhebung der Anklage entscheidet im Verfahren nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern der Richter.</p>



<p class="has-medium-font-size">Funktionen der Anklage</p>



<p>Die Anklageschrift hat eine sog. Umgrenzungs- und Informationsfunktion. Durch sie wird der Beschuldigte darüber in Kenntnis gesetzt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Sie wird von der Staatsanwaltschaft erhoben und an das zuständige Gericht adressiert, das über die Zulassung der Anklage entscheidet. Das Gericht leitet die Anklage anschließend an den Beschuldigten weiter und gibt ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme. </p>



<p class="has-medium-font-size">Inhalt der Anklage</p>



<p>Eine Anklageschrift enthält immer folgende Punkte: </p>



<ol><li><strong>Anklagesatz </strong></li></ol>



<p>a)  Angaben zur Person inklusive der Benennung des Strafverteidigers (falls     bereits vorhanden) </p>



<p>b) Zeit und Ort der Tatbegehung sowie vorgeworfener Lebenssachverhalt</p>



<p>c) Gesetzliche Merkmale der vorgeworfenen Straftat(en)</p>



<p>d) Anzuwendende Strafvorschriften</p>



<p>e) Beweismittel (Geständnis/Teilgeständnis/Einlassung des Angeschuldigten,</p>



<p>f) Zeugenaussagen, Sachverständige, Urkunden</p>



<p>g) Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen</p>



<p>2.<strong> Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse</strong></p>



<p>Es werden die Hintergründe, der Verlauf und die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zusammengefasst beschrieben.</p>



<p class="has-medium-font-size">Prozessuale Wirkungen einer Anklage</p>



<p>Eine Anklage hat enorme Auswirkungen auf das Verfahren. Zum
einen wechselt die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft zum Gericht. Zum
anderen hat dies Auswirkungen auf die mögliche Verjährung und dem Verteidiger
kann die vollständige Akteneinsicht nicht mehr versagt werden.</p>



<p class="has-medium-font-size">Öffentlichkeit im Strafverfahren</p>



<p>Im Allgemeinen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit der
Hauptverhandlung. Der Gerichtsprozess soll also für die Öffentlichkeit geöffnet
sein, sodass jeder Bürger der Verhandlung beiwohnen darf. Wird dieser Grundsatz
aufgehoben, kann ein Urteil als „rechtlich fehlerhaft“ eingestuft und
widerrufen werden. Diese Regel rührt daher, dass die Bürger sich über die
Rechtmäßigkeit der Urteile vergewissern können sollen und somit mehr Vertrauen
in den Rechtsstaat und die Staatsorgane gewinnen sollen. Zudem fühlen sich auch
die Gerichte durch das Beiwohnen der Öffentlichkeit in der Pflicht, rechtmäßige
Entscheidungen zu treffen, sodass der Aufbau einer autoritären „Geheimjustiz“
verhindert wird.</p>



<p>Das Recht der Öffentlichkeit, einem Prozess beizuwohnen,
kann allerdings beschränkt werden, wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit des
Angeklagten besteht oder sensible Inhalte verhandelt werden. So sind
beispielsweise Prozesse mit jugendlichen Angeklagten nicht öffentlich, um die
Persönlichkeitsrechte des Minderjährigen zu schützen. Auch andere Prozesse, die
die Privatsphäre des Angeklagten deutlich verletzen würden, schließen die
Öffentlichkeit aus der Verhandlung aus. Berichterstattung durch die Presse ist
im Allgemeinen erlaubt, Video- und Bildaufnahmen jedoch nur in Ausnahmefällen.
Eine Aufgabe des Strafverteidigers ist es auch, die Privatsphäre seines Mandanten
im Prozess zu schützen.</p>
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