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Anklage im Strafrecht

Was bedeutet eine Anklage im Strafrecht?

Eine Anklage im Strafrecht bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und entschieden hat, das Strafverfahren nicht einzustellen, sondern bei einem Gericht eine öffentliche Hauptverhandlung zu beantragen. Die Entscheidung für eine Anklage wird dann getroffen, wenn der Staatsanwalt zu dem Schluss gelangt, dass ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung also höher ist als die eines Freispruchs. Ab Erhebung der Anklage entscheidet im Verfahren nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern der Richter.

Funktionen der Anklage

Die Anklageschrift hat eine sog. Umgrenzungs- und Informationsfunktion. Durch sie wird der Beschuldigte darüber in Kenntnis gesetzt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Sie wird von der Staatsanwaltschaft erhoben und an das zuständige Gericht adressiert, das über die Zulassung der Anklage entscheidet. Das Gericht leitet die Anklage anschließend an den Beschuldigten weiter und gibt ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Inhalt der Anklage

Eine Anklageschrift enthält immer folgende Punkte:

  1. Anklagesatz

a) Angaben zur Person inklusive der Benennung des Strafverteidigers (falls bereits vorhanden)

b) Zeit und Ort der Tatbegehung sowie vorgeworfener Lebenssachverhalt

c) Gesetzliche Merkmale der vorgeworfenen Straftat(en)

d) Anzuwendende Strafvorschriften

e) Beweismittel (Geständnis/Teilgeständnis/Einlassung des Angeschuldigten,

f) Zeugenaussagen, Sachverständige, Urkunden

g) Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

2. Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse

Es werden die Hintergründe, der Verlauf und die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zusammengefasst beschrieben.

Prozessuale Wirkungen einer Anklage

Eine Anklage hat enorme Auswirkungen auf das Verfahren. Zum einen wechselt die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft zum Gericht. Zum anderen hat dies Auswirkungen auf die mögliche Verjährung und dem Verteidiger kann die vollständige Akteneinsicht nicht mehr versagt werden.

Öffentlichkeit im Strafverfahren

Im Allgemeinen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung. Der Gerichtsprozess soll also für die Öffentlichkeit geöffnet sein, sodass jeder Bürger der Verhandlung beiwohnen darf. Wird dieser Grundsatz aufgehoben, kann ein Urteil als „rechtlich fehlerhaft“ eingestuft und widerrufen werden. Diese Regel rührt daher, dass die Bürger sich über die Rechtmäßigkeit der Urteile vergewissern können sollen und somit mehr Vertrauen in den Rechtsstaat und die Staatsorgane gewinnen sollen. Zudem fühlen sich auch die Gerichte durch das Beiwohnen der Öffentlichkeit in der Pflicht, rechtmäßige Entscheidungen zu treffen, sodass der Aufbau einer autoritären „Geheimjustiz“ verhindert wird.

Das Recht der Öffentlichkeit, einem Prozess beizuwohnen, kann allerdings beschränkt werden, wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit des Angeklagten besteht oder sensible Inhalte verhandelt werden. So sind beispielsweise Prozesse mit jugendlichen Angeklagten nicht öffentlich, um die Persönlichkeitsrechte des Minderjährigen zu schützen. Auch andere Prozesse, die die Privatsphäre des Angeklagten deutlich verletzen würden, schließen die Öffentlichkeit aus der Verhandlung aus. Berichterstattung durch die Presse ist im Allgemeinen erlaubt, Video- und Bildaufnahmen jedoch nur in Ausnahmefällen. Eine Aufgabe des Strafverteidigers ist es auch, die Privatsphäre seines Mandanten im Prozess zu schützen.

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