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Spezialisierung Steuerstrafverteidigung

Steuerstrafrecht

Der Staat hat die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch erhöht und die Möglichkeit zur Selbstanzeige gleichzeitig massiv eingeschränkt und erschwert. Gleichzeitig werden Finanzbeamte und Staatsanwälte geschult und angewiesen, möglichst hohe Vermögenswerte auch bereits vor Abschluss des Verfahrens durch Pfändung und Arrest zu sichern.Wo früher allerdings der fiskalische Gedanke, möglichst hohe Einnahmen für den Staat zu generieren, das Steuerstrafverfahren bestimmte, ist ein deutlicher Kurswechsel hin zu einer persönlichen Bestrafung des Steuerhinterziehers – der auch als “Steuerbetrüger”  bezeichnet wird – eingetreten.

Diesem erhöhten Verfolgungsdruck kann nach unserer Erfahrung nur sachlich und rechtlich fundiert begegnet werden.

Ermittlungen im Steuerstrafverfahren

Die strafrechtlichen Ermittlungen im Steuerstrafverfahren beginnen formell immer mit dem sogenannten Einleitungsvermerk – die Akte wird “rot”. Allerdings entwickeln sich die Entwicklungen meist früher so z.B. aus Kontrollmitteilungen aus anderen Verfahren oder der Betriebsprüfung mit dem Hinweis nach § 201 AO. Die Durchsuchung als sogenannte offene Ermittlungsmaßnahme ist in Steuerstrafverfahren der Standard. Aus schriftlichen und inzwischen elektronische Dateien ergeben sich häufig wertvolle Informationen für die Ermittlungsbehörden.Aber auch die “spontanen” Aussagen bei Durchsuchungen sind häufig für das spätere Verfahren von größter Bedeutung.

Steuerstrafrecht und Steuerrecht

Steuerstrafrecht und Steuerrecht sind zwei unterschiedliche Rechtsmaterien in denen teilweise unterschiedliche Regeln gelten, beiden gemeinsam ist aber, dass sie sehr komplex sind und insbesondere in letzten Jahren einer ständigen dynamischen Veränderung unterworfen sind. Ein Steuerstrafverfahren erfordert professionelle Verteidigung und auch eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Steuerberatern und kaufmännischen Sachverständigen.Eine Steuerstrafverteidigung ohne Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater in der Steuersache kann hingegen kaum erfolgreich sein.

Ich arbeite dabei  gerne vertrauensvoll mit Ihrem in den Sachverhalt eingearbeiteten Steuerberater zusammen.

Falls keine Steuerberatung mit dem Verfahren beauftragt ist, kooperiere ich in Steuerstrafverfahren im Hause mit der Gutöhrle Steuerberatung

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