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Bußgeld, Fahrverbot, Führerschein

Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren

Der Führerschein gibt einem mehr Freiheit – der Verlust der Fahrerlaubnis ist nicht nur im privaten und familiären Bereich häufig schwierig, sondern vor allem auch beruflich möglicherweise ein massives Problem.

Der Erhalt des Führerscheins hat bei meiner Beratung immer “TOP” Priorität, sei es bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z.B. beim Verdacht der Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung, aber auch bei der Vermeidung von Punkten und Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden.

Eine nachhaltige und erfolgreiche Verteidigung setzt stets eine genaue Kenntnis des Fahrerlaubnisrechts und die mögliche Reaktion der Führerscheinbehörde voraus.

Medizinisch-psychologische Untersuchung

Die Führerscheinbehörde kann bereits bei Zweifeln an der Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz MPU) anordnen.  Diese Zweifel enstehen bei Alkoholverstößen im Verkehr oder auch bei Konsum von Cannabis. Bei bewiesenem Konsum anderer,  “härterer”  Drogen wie “XTX”, “Pep” oder anderem wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.

Die Anordnung einer MPU oder die Entziehung der Fahrerlaubnis kann sogar  bei Verurteilung wegen anderer Delikte erfolgen, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden, z.B. bei Betäubungsmittelkonsum, übermäßigem Alkoholkonsum oder  Körperverletzungen.

Fahreignungsregister und Punkte

Die Vermeidung von Punkten ist auch ein wichtiges Verteidigungsziel, da bereits 8 Punkte  zu einer mindestens sechsmonatigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Eine Neuerteilung  erfolgt nur bei einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Bereits weit weniger Punkte können aufgrund der langen Tilgungsfristen zu erheblichen Problemen führen, z.B., wenn man sich als Begleitperson beim begleiteten Fahren für eine Fahrerlaubnis ab 17 Jahren registrieren möchte.

Bußgeldsachen und Messverfahren

In Bußgeldsachen ist eine genaue Kenntnis der zunehmend digitalisierten Meßverfahren und der einschlägigen Rechtsprechung notwendig. Poliscan, Eso 3.0 etc. sind Beweismittel, die auf den Bußgeldbescheiden genannt sind. Allen gemeinsam ist, dass sie von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt eine Konformitätsbescheinigung besitzen.

Inwieweit diese Prüfungen unter allen Umständen akkurat sind und inwieweit überhaupt eine Überprüfung der Algorithmen möglich ist, ist eine häufig von unabhängigen Sachverständigen aufgeworfene Streitfrage im Rahmen des sogenannten standardisierten Messverfahrens.

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Ihnen schnell eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und Möglichkeiten im Bußgeldverfahren geben.

Dabei ist Vieles zu bedenken. So kann es beispielsweise selbst bei fehlender Erfolgsaussicht besser sein, ein Fahrverbot über die Weihnachtsfeiertage oder im Sommerurlaub verbüßen zu können.

 

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